Streichquartette c-Moll und a-Moll op. 51 Nr. 1 und 2 sowie B-Dur op. 67 im Arrangement für ein Klavier zu vier Händen

(Serie IIA, Band 3), hrsg. von Jakob Hauschildt, München 2015

Mit den vierhändigen Arrangements der Streichquartette op. 51 Nr. 1 und 2 sowie op. 67 wurde innerhalb der JBG der erste Band von Brahms’ Klavierbearbeitungen eigener kammermusikalischer Werke vorgelegt. Obwohl die private Ausführung und Rezeption der Streichquartette in Gestalt der vierhändigen Arrangements im Allgemeinen wenig dokumentiert ist, belegen einzelne verbale Quellen doch, dass diese – ähnlich wie im Falle großbesetzter Werke – herangezogen wurden, um die zugehörigen Hauptfassungen klanglich zu entdecken, sich auf ihre Wirkung vorzubereiten oder sie sich erneut zu vergegenwärtigen. Hierbei gehörte das (Stegreif-)Musizieren aus den gut spielbaren Bearbeitungen zur selbstverständlichen geselligen Praxis unter Musikern wie Musikliebhabern.

Innerhalb der Publikationsgeschichte von op. 51 Nr. 1 und 2 geben die damit verbundenen Verlagsverhandlungen Einblick in das nicht immer spannungs- und reibungslose Verhältnis zwischen Brahms und seinem Hauptverleger Fritz Simrock. Wie Brahms’ Korrespondenz mit dem Pariser Verleger Jacques Maho zeigt, war der Komponist 1873 geneigt, ausländische Rechte an den Quartetten sowie deren Arrangements gesondert zu vergeben. Die entsprechende Offerte Mahos stieß indes auf Simrocks entschiedenen Widerstand. So musste Brahms im Verlaufe der Verhandlungen gegenüber Maho bedauernd einräumen: »[…] mein Verleger (diesmal Herr Simrock) schrie Zeter Mordio daß ich ihm das schöne Frankreich versperren wolle.«

Die Arrangements der drei Streichquartette entstanden jeweils kurz nach der Fertigstellung der Hauptfassungen wohl innerhalb weniger Wochen: op. 51 Nr. 1 und 2 im Herbst 1873 bzw. im Januar 1874, op. 67 im Herbst 1876. Für die beiden letztgenannten Arrangements blieben autographe Quellen erhalten, welche nahelegen, dass es sich bei ihnen jeweils um die erste und einzige Niederschrift handelte. Wenig später dienten beide Handschriften auch als Stichvorlagen. Während sich im Arrangement zum 3. Streichquartett die kompositorischen Abweichungen zwischen Stichvorlage und Erstdruck im üblichen Rahmen bewegen und vor allem artikulatorische und dynamische Details betreffen, fallen entsprechende Änderungen, die erst während der Korrekturlesung des Arrangements zum 2. Streichquartett erfolgten, stärker ins Gewicht. In jeweils zwei Abschnitten des Kopfsatzes und des Finales überarbeitete Brahms einige Takte in ihrer metrischen Gestalt, ähnlich signifikante Eingriffe nahm er auch zu Beginn des 2. Satzes vor (mit Notentilgungen im oberen System, wobei in einzelnen Druckexemplaren noch Korrekturspuren sichtbar sind). Solche gewichtigen substanziellen Änderungen noch im Stadium der Druckkorrektur waren für Brahms’ Klavierübertragungen eigener Kompositionen bislang kaum bekannt. Die Quellenlage zum Arrangement des 1. Streichquartetts lässt vergleichbare Einblicke in die Kompositionswerkstatt leider nicht zu, da entsprechende Manuskriptquellen dort nicht überliefert sind. So ließ sich in diesem Fall vom Herausgeber lediglich eine textkritische Beurteilung und Revision durchführen. Hinsichtlich des Arrangements von op. 67 wurde schließlich gegenüber Margit L. McCorkle, Werkverzeichnis, S. 288, eine Neuordnung von Erstdruck und Folgeauflagen notwendig.